Einzelnen Beitrag anzeigen
  #25  
Alt 23.02.2014, 18:45
VITO-Power
Gast
 
VITO-Power´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Blue Planet Explorer Beitrag anzeigen
Lieber VITOPower,
- Du hast mich leider immer noch nicht verstanden: MB beruft sich hier auf eine Verordnung, die nicht auf Privatpersonen anwendbar ist. Das geht doch nicht.
- Laut dieser EU-Verordnung ist MB verpflichtet neben den eigenen Vertragswerkstätten auch den freien Werkstätten Zugang zu den Informationen zu gewähren, natürlich gegen Bezahlung. Das hat nichts mit Urheberschutz zu tun. Dasselbe kann demnach auch für Privatpersonen gelten.

.
So ... nun noch mal ganz langsam zum Mitdenken!

In den beiden Zitaten beschreibst du ja sehr schön die rechtliche Regelung.

Laut EU - Verordnung ist MB verpflichtet Werkstätten zu bedienen.
Deine Anwendung dieser Regelung auf Privatpersonen ist nicht zulässig. Du selbst hast doch erkannt, dass die Verordnung nicht auf Privatpersonen anwendbar ist.
Also ist MB nicht verpflichtet Privatpersonen solche Informationen zugänglich zu machen.

Wenn du anderer Meinung bist, gehe selbst Klagen ...
Mit Zitat antworten