Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 23.02.2014, 18:24
Blue Planet Explorer
Gast
 
Standard

Lieber VITOPower,
- Du hast mich leider immer noch nicht verstanden: MB beruft sich hier auf eine Verordnung, die nicht auf Privatpersonen anwendbar ist. Das geht doch nicht.
- Laut dieser EU-Verordnung ist MB verpflichtet neben den eigenen Vertragswerkstätten auch den freien Werkstätten Zugang zu den Informationen zu gewähren, natürlich gegen Bezahlung. Das hat nichts mit Urheberschutz zu tun. Dasselbe kann demnach auch für Privatpersonen gelten.
- Mietwerkstätten sind dafür da, dass dort Privatmenschen Reparaturen am Auto durchführen können. Am eigenen Auto zu arbeiten ist also nicht verboten, sonst wären Mietwerkstätten konsequenterweise auch verboten. Ebenso gäbe es im Handel keine Reparaturanleitungen. Woher hast du die Vorstellung, dass es verboten ist?
- Frage: Erhöht es etwa die Sicherheit, wenn man OHNE Reparaturanleitung sich an eine Reparatur heranmachen muss?
Es wird gerne die Sicherheitskeule geschwungen, aber in Wahrheit geht es ums liebe Geld. Privatpersonen sollen den Werkstätten keine Konkurrrenz machen, indem sie Ihr Vahrzeug selber reparieren.
Bitte nochmal genau durchlesen, bevor du mir einen Gedankenfehler unterstellst.

Geändert von Blue Planet Explorer (23.02.2014 um 18:31 Uhr)
Mit Zitat antworten