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Alt 23.02.2014, 17:21
VITO-Power
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Zitat von Blue Planet Explorer Beitrag anzeigen
Keineswegs.

Das ist absolut richtig. Die GVO regelt die Geschäftsbeziehungen im Kfz-Gewerbe. Mercedes-Benz beruft sich aber auf die GVO, um Privatpersonen technische Informationen vorzuenthalten! Das ist der Punkt!

Naja, dann müsste man auch die Mietwerkstätten und die im Handel angebotenen Reparaturanleitungen verbieten.
Nein. Gerade für sicherheitsrelevante Fahrzeugteile (und irgendwie ist eigentlich alles sicherheitsrelevant, wenn man so will) wäre es wichtig eine gute Anleitung zu haben.
Im Moment bin ich mit diversen Innenverkleidungen beschäftigt. Mit einer Anleitung könnte ich viel schneller arbeiten, ohne ständig Angst zu haben, etwas zu beschädigen.
Eben genau da liegt dein Gedankenfehler ... Die Eu hat keine Bestimmungen gegenüber Privatpersonen erlassen, daher ist da auch nichts einklagbar. Das niemand eine Reparaturanleitung verfasst, kann man ja nicht MB ankreiden. Auch verständlich, dass MB als Urhebere darauf bedacht ist seine Rechte zu wahren. Eine Mietwerkstatt vermietet Werkzeuge und Werkstattausstattung. Beschäftigt sich die Mietwerkstatt mit Reparaturen oder leitet diese an, so ist eine entsprechende Befähigung erforderlich. Die Werkstatt kann sich dann auch ans System anschliessen lassen.
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