Zitat:
Zitat von VITO-Power
Sorry, aber hier liegt ein grundsätzliches Problem des Textverständnisses vor.
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Keineswegs.
Zitat:
Zitat von VITO-Power
Hier wird der Verbraucher nur als Kunde einer Werkstatt angesprochen. Nicht eine Silbe beschreibt das Recht des Verbrauchers auf Eigenreparaturen.
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Das ist absolut richtig. Die GVO regelt die Geschäftsbeziehungen im Kfz-Gewerbe. Mercedes-Benz beruft sich aber auf die GVO, um
Privatpersonen technische Informationen vorzuenthalten! Das ist der Punkt!
Zitat:
Zitat von VITO-Power
Dies würde auch der Regelung zuwider laufen, dass insbesondere Reparaturen an sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen nur durch Sachkundige mit entsprechendem Befähigungsnachweis durchgeführt werden dürfen.
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Naja, dann müsste man auch die Mietwerkstätten und die im Handel angebotenen Reparaturanleitungen verbieten.
Nein. Gerade für sicherheitsrelevante Fahrzeugteile (und irgendwie ist eigentlich alles sicherheitsrelevant, wenn man so will) wäre es wichtig eine gute Anleitung zu haben.
Im Moment bin ich mit diversen Innenverkleidungen beschäftigt. Mit einer Anleitung könnte ich viel schneller arbeiten, ohne ständig Angst zu haben, etwas zu beschädigen.