Zulässig wird das nur, wenn Du ablasten lässt (was kein Problem ist und kleines Geld kostet). In Deinem Fall würde ja eine verringerte Stützlast bereits ausreichen.
Tatsächliche Lasten sind in diesem Fall nur bei Überschreitung von (dann nachteiliger) Bedeutung.
Bedenke, dass Dein Auto auch in anderen Händen (leihweise oder bei Verkauf) sein kann und eine wie von Dir angedachte Beschränkung nirgends (betriebs-) sicher dokumentiert wäre.
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Gruß Reinhard
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