Die Anhängerkupplung ist mit 150 kg Stützlast im Fahrzeugschein enigetragen. Die maximal zulässige Achslast wäre daher 1620 kg (1470+150). Die werde ich aber in der Praxis nicht erreichen. Der Wohnwagen darf nur 100 kg Stützlast haben.
Entscheidend ist für mich, ob ich bei Anhängerbetrieb zwingend eine Felge brauche, die mindestens 810 kg Radlast hat, oder ob es bei bei tatsächlich geringer Achslast (durch zB. kleinen Anhänger) ausreicht das tatsächliche Gewicht abzudecken.
Lg
Alex
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