@ drdisketti
Sorry ... aber alles was du schreibst ist hanebüchener ****sinn und das hat jetzt auch nichts mit Schönreden zu tun.
Als Fluggast eines Rettungsfluges reist du genauso in ein Land ein oder aus, wie als Pauschaltourist. Du wirst, wie die Crew des Fluges mit einem Fahrzeug ins Terminal gefahren, füllst in Ägypten dein Visum aus, zahlst die Visumgebühr und gehst durch die Passkontrolle.
Deine Einreise braucht nicht vorangemeldet oder gemauschelt oder sonstwas zu werden.
Und zu den Hubschrauberflügen:
Zitat:
Die ADAC-Vorschriften gestatten es Präsidiumsmitgliedern, aus dienstlichen Anlässen mit Reservemaschinen der Luftrettung zu fliegen
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Ich bin mal dafür, dass alle an den Pranger gestellt werden, die ihren Van zu Lasten der Allgemeinheit nutzungswidrig als LKW versteuern / versteuert haben ...