Ich denke die NL darf es einfach nicht machen, weil es ohne "Nachrüstsatz" keine Freigabe seitens Daimler und damit auch keinerlei Haftung gibt.
Im schlimmsten Fall - bei der Nachrüstung durch die NL passiert danach was (sei es auch noch so unwahrscheinlich und an den Haaren herbei gezogen), die Karre raucht dir ab, oder auch nur das Trennrelais und dadürch himmelt es irgendein verstecketes Steuergerät (keiner weiss wo), dann stünde die NL hier in der Haftung.
...das ist heutzutage, wo jeder wegen jedem Shice gleich zum Anwalt (und danach zur Presse) rennt, leider so die Sachlage.
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Grüße
Frank
Öffentlichkeitsarbeit 1. Mercedes V Club e.V.
Sprinter 318cdi
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