Hallo Roadrunner,
auch bei mir liegt die Vermutung nah, dass Dein Steuerberater eine Pfeife ist...!
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Wenn Du Deine Tätigkeit auf selbständiger Basis ausübst, sind ALLE Kostenpositionen, die Du zur Ausführung Deines Geschäftes tätigst absetzbar!
Und als Angestellter müssten diese Positionen als Sonderbelastung/Werbekosten geltent gemacht werden!
Da musst Du, bzw. Dein Steuerberter bei Deinem Finanzamt mal etwas Druck machen...! (Einspruch, Dienstaufsichtsbeschwerde e.c.t)
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Mir ist es mit "etwas" überzeugender Hartnäckigkeit gelungen, den Behördenvertretern meines FA davon zu überzeugen, dass ich ganz dringend ein neues Dienst-Mopped brauchte...!
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Des Weiteren habe ich gerade mit meinem Bruder telefoniert, er ist Betriebsleiter + Ausbilder für Fahrpersonal einer internationalen Spedition. Und passender Weise saß ihm gerade ein Beamter vom BAG gegenüber!
Nach deren durchaus belastbaren Aussage gibt es keine Vorschrift bezüglich einer zwanghaften Hotelnutzung!
Wie + wo ein Kraftfahrer seine verordnete durchgehende 45 Std. Ruhezeit vollzieht, obliegt ausschließlich seiner Entscheidungsgewalt!
Nach Deiner These dürften ja auch nicht die unzähligen Trucker auf all den Autohöfen über's Wochenende in den Kojen ihren Fahrerhäusern übernachten!
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Und bei allen Folgen von "Auf Achse" (ich habe sie alle gesehen-

) wurde auch stets im Führerhaus übernachtet!
tschüss dann
Nico