Zitat:
Zitat von demokrit
Jein. Ein Parkhaus hat eine Parkordnung.
Was ich juristisch machen könnte, wäre eine Parkordnung aufzuhängen, dass für das falsche Abstellen von Fahrzeugen 50,- Euro fällig werden, die bei Abholung des Fahrzeuges zu entrichten sind. Das könnte ich dann auch über Halterermittlung, etc... durchsetzen. Aber wenn man es sich mit den Nachbarn zu sehr verscherzt, hat man auch nichts gewonnen.
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WENN die Nachbarn aber auch schon regelmeassig auf oder in der einfahrt vor deinem grundstueck parkieren, gibt es auch nichts mehr zu verlieren...
:-)