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Alt 26.08.2013, 19:14
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princeton1 princeton1 ist offline
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Zitat:
Zitat von camper2012 Beitrag anzeigen
?..Drückt mir mal bitte die Daumen
-

Also, zum Daumendrücken sehe ich hier eigentlich keine Notwendigkeit!

Man hat Dir in einem rechtsgültigen Kaufvertrag eine signifikante Ausstattungsposition zugesichert, die Du somit auch bezahlt hast!

Mich wundert, dass es hier überhaupt die hohen Gerichte bemüht werden mussten?!?

Ziemlich armseliges Verhalten von Deiner MB-Verkaufsniederlassung!

Wie reagierten die denn damals auf Deine berechtigte Protestnote?

"Lieber Kunde, da haben Sie jetzt aber Pech gehabt...!" ?

Dem nächsten Kunden verkaufen die einen imaginären V6 mit vier Zylindern...!

-

Da hat mir der DAIMLER Konzern ja schon für meine düsteren Urlaubserlebnisse mehr bezahlt...-

tschüss dann

Nico

Edit:
Und sag denen, dass die Zuheizer-Fehler-Suche beim BOSCH-Dienst schon €300,00 gekostet hat...-

Geändert von princeton1 (26.08.2013 um 19:32 Uhr)
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