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Alt 26.08.2013, 18:43
vianonuevo
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Zitat:
Zitat von camper2012 Beitrag anzeigen
... Die 300 Euro sind das Ergebnis eines Klageverfahrens, bei dem sich die Vertretung meines Anwalts auf den Vorschlag des Beklagten eingelassen hat!! Das Gericht hatte 750 Euro als Vergleichsergebnis gefordert.
Verstehe ich das jetzt richtig?
Dein Anwalt hat sich von einem anderen Anwalt vertreten lassen und diese Vertretung hat ohne Absprache mit dir dem ungünstigen Vergleich zugestimmt ???

Beschwere dich bei dem Rechtsanwalt und sage ihm dass du diesem Vergleich niemals zugestimmt hättest, du dich deswegen von ihm hintergangen fühlst und dich nötigenfalls auch beihöherer Stelle beschweren wirst. Vielleicht will dir ja dieser Anwalt dann die Differenz zu den 750,- Euro erstatten.
Wenn nein, dann würde ich versuchen dem Rechtsanwalt ans Bein zu pinkeln:

"Beschwerde über einen Rechtsanwalt
Führen Gespräche mit Ihrem Rechtsanwalt nicht zum Erfolg und sind Sie der Ansicht, dass Ihr Rechtsanwalt / Ihre Rechtsanwältin anwaltliche Berufspflichten verletzt hat, können Sie kostenfrei schriftliche Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München einreichen.
In dem Beschwerdeanschreiben sollte mitgeteilt werden, was passiert ist, und aus welchem Grund Sie der Auffassung sind, dass Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt gegen die anwaltliche Berufspflicht verstoßen hat. Die Berufspflichten eines Rechtsanwalts sind in der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) und in der BORA (Berufsordnung) geregelt.
Die Beschwerde muss den detaillierten Sachverhalt, den Namen und die Anschrift der Rechtsanwältin / des Rechtsanwalts sowie die Anschrift des Beschwerdeführers enthalten.
Ihre Beschwerde wird von der Geschäftsführung der Rechtsanwaltskammer München sorgfältig überprüft. Erscheint eine Verletzung von Berufspflichten möglich, erhält die betroffene Anwältin / der betroffene Anwalt eine Kopie der Beschwerde mit der Bitte um Stellungnahme. Kann der Vorwurf nicht entkräftet werden, wird die Beschwerde der Berufsrechtsabteilung des Vorstandes vorgelegt.

Im Rahmen eines berufsrechtlichen Verfahrens kann die Rechtsanwaltskammernichtdie Qualität der Leistung Ihres Rechtsanwalts überprüfen. Wenn Sie z.B. der Ansicht sind, dass Ihr Rechtsanwalt einen Fehler gemacht hat oder Sie falsch beraten hat, besteht jedoch die Möglichkeit ein kostenloses Vermittlungsverfahren durchzuführen."

Dies nur als Beispiel der Rechtsanwaltskammer München!
Link zum nachlesen: http://rak-muenchen.de/buergerservic...-rechtsanwalt/

Auch bei der für dich zuständigen RA-Kammer gibt es die Möglichkeit zur Beschwerde!
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