Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 26.08.2013, 10:36
camper2012
Gast
 
camper2012´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Der Wagen wurde vor dem Kauf vom TÜV im Rahmen eines 'Gebrauchtwagenchecks' geprüft; hier fiel der Mangel nicht auf. Als ich das Fahrzeug hier hatte, wunderte ich mich, dass der Schalter nicht an der üblichen Stelle war. Nach Anruf beim Händler meinte der, dass das Fahrzeug fälschlicherweise mit Zuheizer ausgewiesen worden war; das Fahrzeug hätte keinen Zuheizer.
Ich hatte mich dann erst um einen Kompromiss bemüht; der Dialog wurde seitens des Autohauses eingestellt. Die 300 Euro sind das Ergebnis eines Klageverfahrens, bei dem sich die Vertretung meines Anwalts auf den Vorschlag des Beklagten eingelassen hat!! Das Gericht hatte 750 Euro als Vergleichsergebnis gefordert.
Ich finde das alles unbefriedigend und hätte gern die Differenz zwischen Aufrüstung Zuheizer und Nachrüstung Standheizung...
Mit Zitat antworten