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Alt 26.08.2013, 09:17
uechtel uechtel ist offline
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Sind die 300 Euro denn Ergebnis einer Klage, eines Gütetermins oder nur eines außergerichtlichen Einigungsversuchs?

Und welche Vereinbarungen hast du mit deiner Rechtsschutzversicherung bezüglich des Falls getroffen?

Ansonsten wenn du mit deinem Anwalt nicht zufrieden bist, dann steht dir natürlich offen, dir nochmal einen anderen zu nehmen und dann "richtig" Klage einzureichen und ein Verfahren durchzuziehen.

Für mich hat sich dabei die Vorgehensweise bewährt, ZUERST zum Anwalt meines Vertrauens zu gehen (unbedingt Stichwort "Erstberatung" erwähnen!), und den dann auch die Verhandlungen mit der Rechtsschutzversicherung führen zu lassen. Kostet mich möglicherweise die Erstberatungsgebühr, aber die Aussichten, selbst die Kontrolle über die Sache zu behalten, sind größer.

Was ich aber eigenartig finde, wieso du das Auto überhaupt in dem Zustand gekauft hast, wenn ein wichtiges Teil aus der Beschreibung gar nicht vorhanden war. Hast du dir das Fahrzeug nicht vorher angeschaut oder mit dem Verkäufer drüber gesprochen?
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