
31.07.2013, 09:47
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Frequent Vlyer
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Registriert seit: 30.01.2011
Ort: Wien
Vahrzeug: Vito Tourer 116 4x4
Baujahr: 2015
Motor: 2,2CDI
karl wopraschallek´s Fotoalbum
Beiträge: 213
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Leider nicht so einfach.
Zitat:
Zitat von drdisketti
Damit wird es in Österreich echt schwierig, noch Videos (oder auch nur Fotos) an öffentlichen Plätzen zu machen.
Irgend eine Person wird i.d.R. zumindest innerstädtisch im Bild sein.
Meine Auffassung ist, dass die Veröffentlichung der Knackpunkt wäre und nicht die (automatisch löschende) Aufzeichnung.
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Nein leider ist diese Einschätzung nicht ganz richtig, zumindes nicht nach dem Datenschutzgesetz:
Weiters spielt - sowohl nach österreichischem Recht als auch nach der EU-Datenschutzrichtlinie - der Zweck einer Datenanwendung bei der Beurteilung ihrer Zulässigkeit eine zentrale Rolle, es kommt also nicht darauf an, ob die Kamera auf einen Helm oder einem Auto oder sonst wo montiert ist, sondern was erfasst/gespeichert wird und zu welchem Zweck dies geschieht.
Und:
Die Datenschutzkommission stellte klar: Permanente Aufzeichnungen aus dem Auto ist Videoüberwachung. Der wahre Zweck wäre nicht persönlich oder familiär (etwa wie Hochzeits- oder Urlaubsvideos), sondern die Beweissicherung im Falle eines Unfalls. Daher sind Vergleiche mit Aufnahmen von Touristen oder Helmkameras nicht zutreffend. Privatpersonen, so die ARGE Daten, dürfen ausschließlich jene Bereiche überwachen, die ihrer Machtsphäre zuzurechnen sind - also ihr Haus, ihre Wohnung oder ihr Betriebsgelände. Die Überwachung des öffentlichen Raums obliegt ausschließlich den Sicherheitsbehörden.
Ich habe noch versucht, verschiedene Argumentationen, von öffentlichem Filmen und Fotografieren zu privaten Zwecken anzumerken, aber damit bin ich gegen eine Wand gelaufen. Es ist alles was permanent geschieht als Videoüberwachung klassifiziert, somit auch die Aufnahme aus dem Auto heraus. Auch das Argument - wenn meine Frau am Beifahrersitz sitzt und mit der Videokamera die Landschaft filmt, können auch unbeabsichtigt Leute ins Bild laufen, zählte dabei nicht. Dies seien Aufnahmen zu privaten Zwecken und fallen nicht unter das Datenschutzgesetz. Montiere ich die Kamera fix im Auto und filme damit, ist es Videoüberwachung und somit verboten.
Tja der Amtsschimmel wiehert hierbei wieder mal besonders laut.
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**Analog zu den in das Habitat von Holzgewächsen abgegebenen Schallwellen, werden diese von dort repliziert. (Wie man in den Wald hinenruft, so kommt es zurück.) (c) K.W. 2011**
Vito Tourer 116 Bluetec 4x4 Kompakt
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