Zitat:
Zitat von V6 Mixto Lang
Spannende Frage: Gilt das auch für den deutschen Autofahrer, der Österreich auf dem Weg in südliche Urlaubsländer quert?  Inwieweit kennt die Polizei diese "Datenschutzregelungen"????
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....tja, das ist die Frage.
Grundsätzlich gelten, sowie in allen anderen Ländern auch, natürlich die österreichischen Gesetzte auch für "Ausländer".
Ein Grundgesetz besagt obendrein: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Es nützt also wenig, sich mit dem Beamten zu streiten, wenn der schon auf das ÖDSG (Österr. Datenschutzgesetz) hinweist und die Kamera aufgrund dessen theoretisch beschlagnahmen darf.
Ob dies jedoch wirklich einer macht und inwieweit die Beamten dahingehend geschult sind, oder nur mutmaßen was sie nun dürfen, müssen, können, sollen........ist unbekannt.
Es gibt ja (oder gab - keine Ahnung) ja auch - glaube sogar in Deutschland - in einigen Ländern die Regel, dass auf Navis installierte Radarwarnungen die Polizei berechtigten, dir das Gerät abzunehmen und dich noch dazu strafen durften.
Auch das finde ich gelinde gesagt eine Frechheit.