Damit wird es in Österreich echt schwierig, noch Videos (oder auch nur Fotos) an öffentlichen Plätzen zu machen.
Irgend eine Person wird i.d.R. zumindest innerstädtisch im Bild sein.
Meine Auffassung ist, dass die Veröffentlichung der Knackpunkt wäre und nicht die (automatisch löschende) Aufzeichnung.
Also erstmal Kamera am Körper tragen und nicht im Fahrzeug anbringen bei Fahrten im Nachbarland (analog von nicht typgeprüfter Beleuchtung am Fahrrad - zählt dann als Bekleidung und nicht zum Geltungsbereich StVZO / ZO)
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Gruß Reinhard
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