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Alt 30.07.2013, 07:11
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karl wopraschallek karl wopraschallek ist offline
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Standard Leider "unerklärlicher Weise" in Ö verboten!!!

Hallo Leute
Ich hatte vor kurzem eine heiße e-mail Diskussion mit der Leiterin der Datenschutzkommission in Österreich zum Thema: "Russenkamera im Auto erlaubt, oder nicht".

Wenn es jemanden interessiert, kann ich gerne den gesamten Verlauf posten.
Quintessenz ist allerdings: In Österreich ist der Einsatz solcher Kameras bei STRAFE verboten:
Zitat aus dem Bericht der ARGE DATEN:
In ******** sind im Auto installierte Kameras, die im Fall eines Unfalles für klare Verhältnisse sorgen sollen, gang und gäbe – im Internet kursieren unzählige teils spektakuläre solcherart aufgezeichnete Videos. Doch hierzulande kann filmende Autofahrer diese Art der Beweissicherung teuer kommen, denn laut ARGE Daten ist "die präventive Videoüberwachung aus dem Auto heraus durch Privatpersonen nicht zulässig".

Demnach muss jeder Autofahrer mit Videoausstattung mit einer Anzeige und einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 25.000 Euro rechnen.

Alle Hinweise auf Beweissicherung nach einem Unfall, oder auf Fahrerflucht, sind mit fadenscheinigen Ausreden abgeschmettert worden. Es wurde lediglich auf das österr. Datenschutzgesetz hingewiesen.

Ihre Einschätzung, dass das Filmen von Gesichtern oder auch Autokennzeichen keine Datenverarbeitung darstellt, widerspricht nicht nur dem österreichischen DSG 2000 (insbesondere der Definition der personenbezogenen Daten) und der darauf beruhenden Rechtsprechung, sondern auch europaweiten Regelungen. Die Erfassung von personenbezogenen Bilddaten fällt eindeutig unter die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, und dazu gehören auch die genannten Daten. Dass die Erfassung von KFZ-Kennzeichen ebenfalls unter die Verarbeitung personenbezogener Daten fällt, wurde mehrmals vom österreichischen Verfassungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung bestätigt (z. B. Stichwort „Section Control“).

Tja der Staat darf alles, auch unbescholtene Bürger an jedem Ort filmen. Das ist keine Erfassung von Personenbezogenen Daten?

Also: ICH FILME TROTZDEM WEITER!!!!!!
Im Falle eines schweren Unfalles ist mir nämlich lieber, die Strafe für unerlaubtes Filmen zu zahlen, wenn ich mit den Aufnahmen vielleicht trotzdem meine Unschuld beweisen kann.
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**Analog zu den in das Habitat von Holzgewächsen abgegebenen Schallwellen, werden diese von dort repliziert. (Wie man in den Wald hinenruft, so kommt es zurück.) (c) K.W. 2011**

Vito Tourer 116 Bluetec 4x4 Kompakt
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