Beim fahrtenbuch kommt es darauf an, ob der gewerbsmäßige Fahrzeuggebrauch eine gängige Privatnutzung zulässt ...
Vernein wird die Privatnutzung regelmäßig dann, wenn eine Trennwand hinter der ersten Sitzreihe (Fahrer und Beifahrer) ist.
Sollte es kein anderes Firmenfahrzeug geben, welches unter die 1% - regelung fällt, so würde ich sicherheitshalber ein Fahrtenbuch vorsehen.
Ich bin mal gespannt, ob ich ein Fahrtenbuch vorlegen muss, da ich "nur" das durchgehende Lastschutzgitter montiert habe ... (was aber auch Sitzplätze dahinter ausschliesst)
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