Hallo,
ok ich sehe, bei den als LKW zugelassenen Varianten spielt das zGG. doch eine Rolle (vom innerörtlichen Parken und Straßen die für > 2,8 t gesperrt sind mal abgesehen).
Dass allerdings man mit einem "3er" Führerschein nur bis 2,8 t fahren durfte habe ich noch nie gehört / gesehen.
Mit meinem "3er" darf ich bis 7,5 t zzgl. einem ordentlichen Anhänger mit Tandemachse fahren, wobei das Maximalgewicht des Zuges so meine ich mich zu erinnern 12 t nicht überschreiten darf -wobei ich einen Anhänger mit 4,5 t und einer Tandemachse noch nie gesehen habe-.
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Grüße
Volker
Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
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