Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 28.03.2013, 09:17
Benutzerbild von princeton1
princeton1 princeton1 ist offline
Vauminator
 
Registriert seit: 08.06.2008
Ort: Bremen
Vahrzeug: Land Rover DEFENDER 110 Adventure
Baujahr: 2015
Motor: Ford Puma 2,2L Diesel
princeton1´s Fotoalbum
Beiträge: 3.883
Standard

Ne, ne, die EZ ist für die Garantie entscheidend!
-
Allerdings hält sich die DAIMLER AG das Recht vor, bei "sehr" großen zeitlichen Abständen zwischen Übergabe und Zulassung den Garantiezeitpunkt individuell zu definieren!
Ich denke, 6-12 Monate ist kein Problem!
-
Ich hatte mir ein limitiertes SMART Sondermodell zu einem Zeitpunkt gekauft, wo ich es noch nicht brauchte, und für ca. 1 Jahr in die Garage gestellt.
Mit EZ hatte er dann 24 Monate Garantie!
-
Problematisch wird es aus Sicht von DAIMLER mit Kunden die z.B zum "Fahrenden Volk" gehören. Die kaufen sich eine neue S-Klasse fahren die ersten zwei Jahre mit roten Nummern und melden dann mit einem 5-6 stelligen Tachostand das Fzg. regulär an. Und denken, dass Sie dann 24 Monate Garantie bekommen...!

tschüss dann

Nico
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: