Ich hatte bisher in den Garantiebestimmungen immer nur etwas von Ausschlüssen bezüglich "Wettbewerbseinsätzen", "Kriegsschauplätze/Krisenregionen" e.c.t gelesen!
Wüsteneinsätze sind da glaube ich nicht aufgeführt.
Und wie definiert man genau Wüste?
Die Sahara? Oder reicht es schon, wenn man kurz hinter Las Vegas mal rechts abbiegt...?
-
Wenn der folgende MB-Geländewagennutzer a.D im Zuge seiner überregionalen Pilgerfahrten einen versandeten Motor gehabt hätte, hätte das Garantiemanagement evtl. eine andere Entscheidung getroffen...!
tschüss dann
Nico