Da steht nur "Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.."
Ich bin gerade zu faul das gesamte Gesetz einschl. der entsprechenden Rechtsverordnungen und Durchführungsanweisungen durchzuackern ...
Das Finanzamt ist aber verpflichtet die entsprechenden Passagen zu benennen. Also einfach nachfragen ... freundlich ...
Hier die Erläuterung der hessischen Finanzbehörde ...
Danach gehört PKW oder LKW nicht zu der Regelung von Paragraph 2
http://www.hmdf.hessen.de/irj/HMdF_I...7ccf4e69f2#tz3