Natürlich muss die Aufzeichnung gerichtsverwertbar sein, wenn der Hersteller das behauptet ... insbesondere wenn dann in den FAQ der Kommentar steht, dass dies so rechtlich noch nicht wirklich bestätigt wurde.
In erster Linie würde ich einmal davon ausgehen, dass eine Videoaufzeichnung, für die es keine Einverständniserklärung der Protagonisten gab, nicht zugelassen wird, da hier die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen verletzt werden, sollte das Beweismittel in Augenschein genommen werden müssen.
Anders kann es aussehen, wenn keine anderen Personen am Geschehen beteiligt sind (z.B. Wildunfall den die Versicherung nicht glauben mag, Verkehrsverstöße wie rote Ampel überffahren, etc.)
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