@ Danidog:
Die "Gerichtsverwertbarkeit" ist eine Grauzone (leider) und hängt wohl immer vom jeweiligen Richter ab, aber Du wirst gegenüber "getürkten Zeugen" 10x bessere Karten haben als wenn Aussage gegen Aussage steht.
Eins ist klar: Du solltest die Aufzeichnung auch nur dann in einem Verfahren benutzen, wenn Du die Geschwindigkeiten/Abstände auch eingehalten hast, denn das ist ja auch der Aufzeichnung klar dokumentiert... sonst schießt Du Dir ein "Eigentor".
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Grüße Horst
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"Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !"
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