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Alt 08.02.2013, 16:40
vianonuevo
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vianonuevo´s Fotoalbum
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Zitat von Delos Beitrag anzeigen
... Hoffe für Dich, daß Du auch noch ein Foto hast ohne Schnee oder dergleichen.
Die Versicherung war schließlich nicht anwesend und muß Dir das auch nicht glauben, daß Du erst nach 20 Minuten das Foto geschossen hast.
Welche Beweise hätte man auch, daß es so abgelaufen ist, wie Du schreibst?
Wenn die Versicherung die Schadensregulierung mit der Begründung der unangepassten Geschwindigkeit ganz oder teilweise verweigert, dann muss die Versicherung diese Fehlverhalten auch beweisen.

Nicht der Versicherungsnehmer muss sein korrektes Verhalten beweisen, sondern die Versicherung muss falsches Verhalten beweisen wenn sie die vereinbarte Leistung verweigern will. (zB könnte die Haftpflicht der Hundehalter das versuchen wenn der Hund nicht angeleint war ... dann haftet aber immer noch der Hundehalter)
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