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Alt 22.01.2013, 16:56
Casi
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Zitat von leo Beitrag anzeigen
Da würde ich vorsichtig sein...
Ich habe meine 18" auch eintragen lassen müssen, obwohl eine ABE vorhanden war. Da steht in den Auflagen sinngemäß drin: Der korrekte Anbau ist durch einen Sachverständigen nachzuweisen (Anbauabnahme).
Da bekommst Du einen gleichen Schriebs wie bei einer Abnahme ohne ABE.
Ich habe den Prüfer gefragt, für was ich dann eine ABE habe, wenn ich trotzdem Abnehmen lassen muss...
Da bekam ich zur Antwort, damit auch alle ander Auflagen erfüllt werden (Radhausverbreiterung / Spritzschutz / Laufflächenabdeckung / Lenkeinschlagbegrenzung / usw.)
Lieber vorher die ABE mit ihren Auflagen lesen!
Hi Leo, Ich glaube Du hast Recht und die Felgen müssen noch abgenommen werden. Den Brock Papieren konnte ich entnehmen "Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen." Hat das jemand schon machen lassen und was kostet der Spaß?
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