Wenn, dann ist das COC-Papier massgeblich in Bezug auf ohne weitere mitzuführende ABE "fahrbare" Reifen.
Die kleinste Größe in der Zulassungsbescheinigung darf nicht unterschritten werden.
Ein ggf. geringeres Geschwindigkeitslimit der Winterreifen darf auch im (PM-) KI eingestellt werden, dann braucht es keinen Aufkleber.
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Gruß Reinhard
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