Zitat:
Zitat von Gomick
Hallo Hans,
was schlägst Du dann als Lösung vor?
Ich komm grad nicht auf ne gute Lösung wenn ich mich geistig vor dem Werkstattmeister sehe und er mich mit dieser Aussage konfrontiert.
Soll ich ihm dann nach § xy sagen, dsas er falsch liegt. Was wenn er das ignoriert? Soll ich dann zum Anwalt rennen??
Nich falsch verstehen, das is jetz kein Angriff gegen Dich, vielmehr ne Frage (auch an alle anderen) wie man seinem Recht hier effektiv Nachdruck verleiht oder gar durchsetzt!
Ich kann mir gut vorstellen, dass unabhängig von der Komplexität des Einbaus jedes Gericht allein mit dem Formalismus begründend jede Klage dahingehend abweist. Soll heissen Du selber eingebaut, garantie (formal) verstrichen - basta!
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Hallo,
Martins Antwort kann ich mich nur anschließen!
Hans