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Alt 28.06.2012, 16:09
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Zitat:
Zitat von Gomick Beitrag anzeigen
was schlägst Du dann als Lösung vor?
Ich komm grad nicht auf ne gute Lösung wenn ich mich geistig vor dem Werkstattmeister sehe und er mich mit dieser Aussage konfrontiert.
Wenn das Teil offensichtlich bei Kauf defekt war und wirklich nicht beim Einbau gepfuscht wurde, dann würde ich ganz klar auf meinem Recht beharren und einen einwandfreien Ansaugstutzen verlangen.

Ansonsten darf er Dir gerne beweisen, dass das Teil bei Kauf mängelfrei war, bin gespannt, wie er dies bewerkstelligt.

Dir stehen natürlich, wenn oben geschriebenes nichts hilft, folgende Optionen offen:
- An der Teiletheke laut werden
- Den Fall schriftlich dem Autohaus vortragen
- anwaltliches Schreiben
- Klage

Spätestens vor Gericht wird er verlieren, da er dort immer noch nicht nachweisen kann, dass das Teil bei Kauf mängelfrei war.

BTW:
Du vermischst die Garantie immer mit der Gewährleistung, dies solltest Du nicht tun, es sind unterschiedliche Begriffe.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und i.d.R. an Garantiebedingungen gebunden (z.B. gilt nicht an Nächten mit Vollmond), die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Händlers und durch die entsprechenden Gesetze vorgegeben.

Gruß


Martin

Geändert von Mad (28.06.2012 um 16:12 Uhr)
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