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Alt 28.06.2012, 14:37
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Zitat von totois99 Beitrag anzeigen
Lieber Dr. Disketti,

ich vermute mal, dass du meinen Beitrag gemeint hast, ohne es so direkt zu sagen.
Ich sehe zwar nicht, wo meine Vermutung abwertend ist, aber Fakt ist, dass der Vertrag erstmal zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen wird.
Darüberhinaus gibt es ja durchaus denkbare Rechtsstreitigkeiten, die mit Gewährleistung nichts zutun haben.
Ferner wäre mir neu, dass in Polen das HGB oder BGB gelten würde. Polen ist zwar EU-Mitglied, das heisst aber nicht zwangsläufig, dass die Rechtslage in der Gesamten EU völlig gleich ist.
...
Sorry, habs geändert - hatte etwas mit einem Beitrag von Alexanderpeter "in einen Topf geworfen".

Lies' Dir mal das Thema GFVo z.B in Wikipedia durch.

Ich fände es diskriminierend, wenn ich z.B. als Österreicher in Deutschland arbeite und mein in Wien gekauftes Auto in München in die Werkstatt bringen muss, weil es ein Problem hat (in der Garantiezeit).

Wenn die mir dann Steine in den Weg legen wollen würden, wäre das ein klarer Verstoß - das wird für die so teuer, dass selbst auf eigene Kappe die Reparatur zu übernehmen günstiger käme.

Ich weiss jetzt nicht, wie lange Jens' Erlebnis mit Ford her ist. Ansonsten - schriftlich die Weigerung geben lassen und den Vorfall anzeigen.

Wozu haben wir inzwischen COC-Papiere, wenn anderweitig versucht wird, den Handel zu behindern.

Anderes Thema allerdings freiwillige Garantiezusagen (Beispiel Mobilitätsgarantie, Durchrostungsgarantie). Da greift schon gerne mal der Hersteller in die zitierte Trickkiste.
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Gruß Reinhard
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