Um wieder zurück zum Thema zu kommen gibt es für mich hauptsächlich folgendes zu bedenken:
Kauft man den Wagen in Polen, wird der polnische Händler Vertragspartner.
Man wird wahrscheinlich einen Vertrag in polnischer Sprache unterzeichnen und dieser wird polnischer Rechtsprechung angepasst sein.
Gerichtsstand wird auch in Polen sein.
Im Klartext heisst das, dass Rechtsansprüche nach polnischem Recht in Polen geltend gemacht werden müssen.
Heisst auch, eventuell müssen Dokumente aufwändig übersetzt werden.
Ob die Rechtschutzversicherung für Klagen im Ausland aufkommt und welche Kosten die übernehmen werden ist dann auch die Frage.
Nicht umsonst haben sich da die freien Importeure etabliert, die nämlich genau die obigen Risiken auschließen.
Gruß,
Torsten
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