Zitat:
Zitat von Danidog
weiß jemand wie es rechtlich aussieht bei der Gewährleistung auf Ersatzteile?
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Wie bei allen anderen Neuteilen auch:
2 Jahre Gewährleistung.
Allerdings gilt nur für die ersten 6 Monate:
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
Danach bist Du in der Pflicht nachzuweisen, dass der Sachmangel bei Gefahrenübergang bereits vorhanden war.
Gruß
Martin