Hallo,
weiß jemand wie es rechtlich aussieht bei der Gewährleistung auf Ersatzteile?
Folgender Fall:
Im Juli 2010 habe ich beim BMW 3-er (e36) meines Vaters die hinteren Federn wegen Bruches der untersten Windung erneuert, auch weil der Tüv bevor stand.
Nun war ich mit dem Auto heute beim Reifendienst, wieder beide (originale) Federn an der selben Stelle gebrochen.
Werde mich morgen mal mit dem Autohaus in Verbindung setzen von dem ich die Ferdern gekauft habe, ich hoffe die kommen nicht mit " ... die wurden nicht in einer Fachwerkstatt eingbaut

...
Was meint Ihr, kann mir das blühen?
Ach so, Laufleistung der Federn etwa satte 10 tkm seit der Erneuerung