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Alt 27.03.2012, 07:22
VITO-Power
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Zitat von mbvk Beitrag anzeigen
Jeder muß selbst verantworten, wie weit er geht...

Selbst ein Rechtsanwalt, der seinen geschäftlich genutzten Wagen an einen privaten Käufer veräußert, unterliegt der Gewährleistungspflicht.
Gerade deshalb ist für diesen Rechtsanwalt ja der Zwischenverkauf nicht ganz uninteressant... Fernab vom KFZ - Betrieb würde ich niemals als Gewerbetreibender ein KFZ an einen privaten Käufer verkaufen, wenn nicht noch eine Anschlussgarantie wirksam ist ...
Das Risiko ist um ein vielfaches höher und der Ärger eher vorprogrammiert, als dass bei einem Zwischenverkauf die Sachmängelhaftung durchgreift.
Ich hätte jedenfalls keine Lust mich wegen jedem Wehwechen des Autos mit dem Käufer auseinandersetzen zu müssen ...
Wer nach solch einem Zwischenverkauf vor Gericht unterliegt, muss einen ganz schlechten Anwalt haben, oder hat den Zwischenverkauf nicht wasserdicht genug durchgeführt ...
Viel "gefährlicher" ist, dass der entsprechende Käufer des Zwischenverkaufs vom Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt bekommt. Hier sollte man schon eine plausible Begründung vorweisen können ...
Der Halter eines Fahrzeuges sagt im übrigen nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. So kann ohne Probleme aus der einen Woche auch ein Monat werden ... oder mehrere ...
Hierbei sollte dann aber auch darauf geachtet werden, ob im Kaufvertrag von Anzahl der Halter, oder Anzahl der Vorbesitzer gesprochen wird ... ;-)
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