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Alt 26.03.2012, 20:56
VITO-Power
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Dem würde ich als Nicht - KFZ - Gewerbe gelassen entgegen sehen. Ein solches Verbot gibt es definitiv nicht und wird nur bei gewerbsmässigem KFZ - Handel auf Grund der gängigen Rechtssprechung eventuell zu derartigen Problemen führen. Besonders günstig lässt sich dieser Handel bei einer GmbH durchführen ...
Wichtig ist es lediglich, den Kaufpreis nicht zu weit nach unten zu drücken, um das Finanzamt nicht zu stark zu verärgern.
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