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Alt 26.03.2012, 11:47
VITO-Power
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Nur so als Gedankenspiel ...

Ein "Zwischenverkauf" zur Ermöglichung das Fahrzeug als Privatverkäufer anzubieten, kann helfen Steuern zu sparen und schützt vor Gewährleistungsansprüchen bei Verkauf an Privatpersonen.
Gewerbliche KFZ - Verkäufe als nicht KFZ - Gewerbler würde ich nur als B2B unter Ausschluss der einjährigen Gewährleistung bei Gebrauchtgütern vornehmen.
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