Nur so als Gedankenspiel ...
Ein "Zwischenverkauf" zur Ermöglichung das Fahrzeug als Privatverkäufer anzubieten, kann helfen Steuern zu sparen und schützt vor Gewährleistungsansprüchen bei Verkauf an Privatpersonen.
Gewerbliche KFZ - Verkäufe als nicht KFZ - Gewerbler würde ich nur als B2B unter Ausschluss der einjährigen Gewährleistung bei Gebrauchtgütern vornehmen.
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