Thema: Zulassung
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 09.01.2012, 12:28
vianonuevo
Gast
 
vianonuevo´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von WHans Beitrag anzeigen
... Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 50 %, mindestens aber um 30 km/h, also 80 statt 50 innerhalb geschlossener Ortschaften wird als ein schweres Vergehen geahndet und führt zu Geldbussen zwischen 302 und 602 Euro sowie einem Führerscheinentzug bis zu 3 Monate.
Find ich richtig so!
50% Überschreitung sollten (auch bei uns in Deutschland) nicht als Kavaliersdelikt behandelt werden.

50% Überschreitung sollte man selbst schon bemerken können.
Mit Zitat antworten