Zitat:
Zitat von Mopf0
Bei Verzicht auf den zustehenden Leihwagen, habe ich mir schon zwei mal einen Teil der Kosten auszahlen lassen. Muss man mit der Versicherung aushandeln.
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Mein Anwalt hat auch schon mal mehr als die maximalen 14 Tage Nutzungsausfall für mich ausgehandelt, da ich belegen konnte dass Suche und Kauf eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs über drei Wochen dauerten.
Dafür gibt es wohl keine Rechtspflicht, aber ein motivierter Anwalt versucht auch solche Kosten geltend zu machen und manchmal klappt es.
Trotzdem, auch ich fahr am liebsten unfallfrei!