Das Zuverfügungstellen einer Ersatzmobilität bleibt eine freiwillige Dienstleistung des Herstellers. Und dann kann auch aus meiner Sicht der Hersteller die gültigen Rahmenbedingungen bestimmen!
Aber in diesem konkreten Fall des Themenstarters würde ich nicht unbedingt empfehlen ein neues Vahrzeug zwei Wochen vor Jahreswechsel anzumelden!
Gruss
Nico
Geändert von princeton1 (15.12.2011 um 13:53 Uhr)
Grund: Die Hast war schuld...!
|