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Alt 08.12.2011, 06:57
Fluffymobil
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Zitat von vianonuevo Beitrag anzeigen
Nach meiner Erfahrung (und wohl auch der allgemeinen Rechtsprechung) steht dem Gechädigten die Vertretung durch einen Anwalt zu. Diesem kann sogar die gesamte Schadensabwicklung übertragen werden. Die Kosten muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernehmen.

Ergänzend und zum Thema Unfall allgemein, habe ich einen neuen Thread mit Tipps und Links gestartet:
http://www.vclub-forum.de/Forum/showthread.php?t=45784

Naja - das sind deine Erfahrungen. Und das hier meine (und, ganz nebenbei, auch allgemeine Rechtsprechung):

Die Hebegebühr ist eine gesetzliche Gebühr welche bei Zahlungseingang beim Anwalt anfällt. Er erhält für die Auszahlung, Rückzahlung oder Weiterleitung die Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG). Diese Gebühr ist vom Auftraggeber zu tragen und kann nicht von der Gegenseite geltend gemacht werden.

Gruß

Peter

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