Wenn du bei diesem Unfall 100%ig ausschliessen kannst, dass du eine Teilschuld bekommst, so kannst du die gesamte Schadensregulierung durch deinen Anwalt erledigen lassen. Auch ohne Rechtschutz. Die gegnerische Versicherung ist, auch bei unstrittigen Forderungen / Angeboten immer verpflichtet dir deinen Anwalt zu zahlen. Es geht ja auch noch um so nette Nebenleistung wie Leihwagen oder Tagespauschale, Wertverlust ... etc.
In deinem Fall, bei dem die gegnerische Versícherung das Gutachten beauftragt hat würde ich ohnehin nur über einen Anwalt regulieren lassen.
Ob Streit oder nicht, der Anwalt kostet dich keinen Cent. Du hast als Geschädigter immer das Recht einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Auch würde ich evtl. auf jeden Fall noch ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Auch dieses muss die Versicherung bezahlen. Lasse dich ja nicht auf ein komplettes Schadensmanagment von der Allianz ein.
Ich würde schauen, dass die Reparaturkosten noch ein wenig nach oben schnellen (Mercedes Werkstattpreise sind anzusetzen, keine freie Werkstatttarife!) und auch der Restwert entsprechend ausfällt und dann auf Gutachtenbasis abrechnen lassen. Inkl. der Tagespauschale bei Mietwagenverzicht für die Raparaturdauer sollte bei der Abrechnung per Gutachten und Reparatur durch eine freie Werkstatt, evtl mit Gebrauchtteilen noch ein nettes Sümmchen übrig bleiben. Bei den Zahlen des Gutachters sollte sich der Unfall am Ende noch für dich rechnen und ein nettes Sümmchen übrig bleiben.
Geändert von VITO-Power (05.12.2011 um 22:00 Uhr)
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