Zitat:
Zitat von roadrunner
Das problem ist das die gleich einen geschickt haben,
ist halt so bei der Allianz.
Gruß roadrunner
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sollte die Neue Schadenausrechnung (V-Klasse) nicht dementsprechend ausfallen, hast Du die möglichkeit gegen diese Ausrechnung Wiederspruch einzulegen(da nicht Verursacher und der Wert des V höher als ausgerechnet) somit wirst Du einen Unabhängigen Sachverständigen beauftragen,und die Mehrkosten und anschließende Anwaltskosten denen auch in Rechnung stellen,was wesentlich den Wert Übersteigen würde,dieses Schriftlich an die Allianz (Schadensbearbeiter) meißtens Korregiert die Gesellschaft dann nochmals nach,können Sie nähmlich auch von dort aus, um die Kosten nicht noch höher werden zu lassen.