Wenn man jedoch fachliche Fehler im Gutachten nachweisen kann, wie z.B. offensichtliche Vorschäden nicht erkannt, ist das Gutachten unbrauchbar und dem Rechtsstreit wird gelassen entgegen gesehen...
Aber das sind alles die Grenzfälle!
Hier hätte ein eigener Gutachter beauftragt werden können. Nun kommt ein Gutachter der Versicherung. Da muß per se nicht schlecht sein.
Umso wichtiger ist es die werterhöhenden Maßnahmen - alles, was den V von dem "durchschnittlichen" Zustand positiv abhebt - per Rechnung zu belegen!
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Vreundlich grüßt der
Silberelch
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