Ja, das ist die sogenannte "Opfergrenze".
Aber Achtung! Hier lauern ein paar Fallstricke!
Reparatur nur unter strickter Einhaltung des im Schadengutachten vorgegebenen Reparaturweges!
Stellt sich im Rahmen der Reparatur heraus, dass noch etwas hinzu kommt und überschreiten dadurch die Reparaturlosten die 130 % Grenze, dann ist guter Rat teuer!
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Vreundlich grüßt der
Silberelch
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