Hallo Reinhard,
habe halt schon 2 Aussagen gehört:
- Eine wie Deine.
- Die andere ist, dass der Wohnwagen ja technisch in Ordnung ist und auch seine Tempo-100-Zulassung als Zulassung behält, aber mit den ollen Schlappen dann nur 80 fahren darf. Wäre vergleichbar zu der Tatsache, dass der Wohnwagen als "juristische Einzelperson" seine Tempo-100-Zulassung behält, wenn mal eine zu kleine Zugmaschine drangehängt wird.
In dem Dekra-Artikel steht:
"Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrsordnung."
Es steht nicht drin, dass die Zulassung verfällt.
Deswegen wollte ich mal die Erfahrungswerte abfragen.
"Recht haben" und "Recht bekommen" sind ja bekanntlich 2 Welten.
MfG
Frank
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