Dann würd ich den Reifen nicht kaufen. Das Problem liegt dann bei Deinem Reifenhändler. Der kann bei seiner Bestellung doch darauf hinweisen, und auch begründen warum er auf das Herstelldatum besteht. Ich habe dises Problem nicht. Mein Wohnwagen ist zu alt. Die 100er-Regelung gild erst für Wohnwagen ab Bj.´90.

Die Begründung oder Entschuldigung des Reifenhändlers kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen. Schließlich können Wohnwagenhändler auch immer für aktuelle Reifen sorgen, oder nicht? Notfalls dort kaufen. Verstehen kann ich jedenfalls die Regelung. Schließlich laufen hinter Dir ca. 1500 kg auf 2 kleinen Rädern hinterher. Ich habe vor 2 Jahren in der Nähe von Leer in einer Autobahnabfahrt einen Wohnwagen mit geplatztem Reifen gesehen. Dabei ist aber einiges Mehr kautt gegangen. Bei einem Doppelachser nicht ganz so schlimm. Aber schieb den mal von Hand.