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Alt 03.10.2011, 21:04
Horst Horst ist offline
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Nochmal:

Die Zulässigkeit von Schneketten liegt nicht an der Felge und auch nicht am Reifen alleine. Es gibt für alle Rad-Reifen-Kombinationen zulässige Schneeketten.

Wenn aber eine bestimmte Felge mit bestimmten Reifen auf ein bestimmtes Fahrzeug montiert wird und es ein Gutachten dazu gibt, dann kann es sein daß die Verwendung von Schneeketten ausgeschlossen wird, weil der Platz im Radhaus dafür nicht ausreichend ist. Man kann dann möglicherweise trotzdem Schneeketten aufziehen und fahren, wenn dann aber Schäden am Fahrzeug auftreten, dann hat man eben verkackt.

Wenn man eine Winterreifen-Felgen-Kombination montiert für die auf dem bestimmten Fahrzeug dann keine Ketten montiert werden dürfen, dann hat man ein Problem:
Sobald das Schild am Fahrbahnrand steht, daß ab hier Kettenpflicht ist, dann muß man umkehren und man ist nicht, wie manche meinen, von der Kettenpflicht befreit und kann weiterfahren.
Das kann auch bedeuten, daß man den Urlaubsort nicht verlassen kann, weil über Nacht die Schilder aufgestellt wurden. Da gibt es keine Ausrede und kein Pardon, vor allem wenn man sich dann festfährt und erwischt wird oder einen Unfall verursacht.

Ansonsten ist es halt so wie wenn man keine Schneeketten hat: Man bleibt eben liegen.
Bei Allrad: Man bleibt da liegen wo der Abschleppdienst nicht hinkommt.

Man sollte also beim Kauf von Winterrädern eine Kombination wählen bei der die Montage von Ketten zulässig ist.

Gruß Horst
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