Zitat:
Zitat von v-dulli
Schreibt der Felgenherstelle aber in seine ABE oder Gutachten dass die Verwendung von Schneeketten verboten ist hilft auch eine Freigabe des Kettenhersteller nichts.
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Ich dachte darum wäre es weiter oben gegangen? Sei's drum. Wollte mit Urteil nur zeigen, dass es schon denkbar ist, dass ein Versicherer versucht sich aus der Haftung zu ziehen, wenn auch nur der Hauch einer Chance besteht. Ich betreibe einen Pflegedienst und erlebe beinahe tgl. wie Versicherer und gesetzliche Krankenkassen versuchen sich um die Kostenübernahme zu drücken.
Darum kann es für einige Zeitgenossen schon sinnvoll erscheinen nur explizit getestete und freigegebene Reifen/Kettenkombinationen zu verwenden.
Meine unmaßgebliche persönliche Meinung sagt, wenn ich mit evtl nicht getesteter Kette (die Felge und Radkasten nicht beschädigt) schuldhaft bei Glätte einen Unfall verursache, dann bin ich schlicht unangemessen gefahren. Und dann wäre der Unfall ohne Kette erst recht passiert. Bei Strassenverhältnissen die eine Kette erforderlich machen, muss man einfach höllisch aufpassen.
Stephan