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Alt 16.09.2011, 10:41
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drdisketti drdisketti ist offline
Der Vauminator
 
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Hier geht es auch um den Haftpflicht-Teil bei der Versicherung und weniger um die Kasko (Fahrzeug-) Versicherung.

Da der Versicherer einen Antrag auf Haftpflicht-Vers. bei Kfz annehmen muss, wäre die Kündigung von seiner Seite witzlos.

Aaaaber die Prämie wird dann i.d.R. so hoch gesetzt, dass das Interesse am Abschluss schwindet.

Bei Sachversicherungen sind Kündigungen im (wiederholten) Schadensfall üblich. Davon mal abgesehen, ob diese sofort oder zur nächsten Fälligkeit wirksam ausgesprochen werden - dieses Recht besteht übrigens beiderseits.
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Gruß Reinhard
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